Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte für das Trucker & Country-Festival erklärt sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber einverstanden mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen der Veranstalterin:

1. Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt ans Festival.
Wir empfehlen, Kinder unter 8 Jahren ausreichend vor hohen Lautstärken zu schützen. Die Konzerte im grossen Festzelt können eine Lautstärke bis zu 100 dB erreichen. Die Veranstalterin lehnt bei Wiederhandhabung jegliche Verantwortung oder Haftung für Schäden an menschlichen Organen ab.

2. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der einzelnen Programmteile. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

3. Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage der Veranstalterin. www.trucker-festival.ch

4. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalterin, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

5. Das Mitbringen von Glasbehältern oder Dosen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Fackeln ist generell untersagt. Das Tragen von Deko-/Imitationswaffen fällt unter das Waffengesetz und ist deshalb ohne Waffentragbewilligung verboten (Vergehen). Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.

6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

7. Ton-, Film- und Videoaufnahmen zur kommerziellen Nutzung und Verwertung sowie auch für den privaten Gebrauch, sind während den Konzerten im Festzelt grundsätzlich untersagt. Aufnahmen sind in Ausnahmefällen, auf Voranmeldung und nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die auftretenden Künstler möglich. Bei Missachtung dieser Verbote behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor. Den Besuchern ist auch bewusst und sie sind damit einverstanden, dass aus Werbezwecken für das Festival sowie aus Gründen der Sicherheit und zur Ahndung von Zuwiderhandlungen während des Festivals Videoaufnahmen des Festgeländes und des Eintrittsbereiches gemacht werden.

8. Es gibt kein generelles Hunde- und Haustierverbot am Festival. Wir unterstützen jedoch die Mitnahme von Haustieren aller Art nicht! Die Halter müssen selbst entscheiden, ob sie ihrem Tier diesen Stress von Lärm, Gedränge und heissem Asphalt zumuten wollen oder nicht. Und doch ist es wohl immer noch besser, wenn die Leute ihre Hunde & Co. mit ins Westerndorf nehmen, als sie eingeschlossen im Auto zurückzulassen! Die Veranstalterin behält sich vor, Besuchern mit Haustieren den Zutritt zum Festzelt (Lautstärke bis zu 100 dB) zu verweigern.

9. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte entwertet.

10. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und der Veranstalterin zustande.

11. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Es wird maximal der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Allfällige widrige Wetterverhältnisse berechtigen nicht zu vollständigem oder teilweiser Rückerstattung des Kaufpreises.

12. Der Umtausch von bereits erworbenen Eintrittskarten ist generell ausgeschlossen.

13. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die über die Jungfrau World Events GmbH erworbenen Tickets unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beschädigungen der Tickets oder Abweichungen der postalisch oder elektronisch zugestellten Tickets von den bestellten Tickets hat der Ticketkäufer der Jungfrau World Events GmbH innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Versäumt dies der Ticketkäufer, gelten die zugestellten Tickets als genehmigt (Art. 201 OR).

14. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ein Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nicht. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

15. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

16. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Die Veranstalterin bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(Gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist der Veranstalterin eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

17. Aus Sicherheitsgründen kann die Veranstalterin einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen der Veranstalterin oder den Anweisungen der von ihr beauftragten Ordnungs- und Sicherheitspersonen und -Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

18. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel mit Gratis-Shuttle zum Festgelände.

19. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

20. Die Veranstalterin ist nicht verantwortlich für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

21. Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt.

22. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.

 

Interlaken, November 2023

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